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   BVerfG, 20.02.1991 - 1 BvR 1206/90, 1 BvR 1207/90   

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https://dejure.org/1991,6784
BVerfG, 20.02.1991 - 1 BvR 1206/90, 1 BvR 1207/90 (https://dejure.org/1991,6784)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.1991 - 1 BvR 1206/90, 1 BvR 1207/90 (https://dejure.org/1991,6784)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 1 BvR 1206/90, 1 BvR 1207/90 (https://dejure.org/1991,6784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung bei Verfahren mit einstweiliger Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 1 BvR 1206/90
    Unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung im vorläufigen Verfahren umschrieben (vgl. BVerfGE 77, 381 ).

    Danach sind Verfassungsbeschwerden vor Erschöpfung des Rechtsweges in der Hauptsache ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Entscheidung von keiner weiteren Aufklärung abhängt und wenn diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 69, 233 [241]; 77, 381 [401 f.]).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 1 BvR 1206/90
    Letztinstanzliche Entscheidungen im einstweiligen Verfügungsverfahren enthalten zwar eine selbständige verfassungsrechtliche Beschwer (BVerfGE 69, 315 [339 f.]).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 1 BvR 1206/90
    Dieser erfordert, daß ein Beschwerdeführer alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen (BVerfGE 74, 102 [113]).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 1 BvR 1206/90
    Den Beschwerdeführern droht kein im Ergebnis unkorrigierbarer Rechtsverlust durch Zeitablauf (vgl. BVerfGE 79, 69 [73 f.]).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 1 BvR 1206/90
    Ihr Begehren ist nicht an einen bestimmten Kalendertag geknüpft und anschließend gegenstandslos (vgl. BVerfGE 79, 275 [279]).
  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72

    Herabsetzende Werturteile

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 1 BvR 1206/90
    Den Beschwerdeführern wird nicht bis zur Hauptsacheentscheidung eine bestimmte Äußerung vollziehbar untersagt (vgl. BVerfGE 42, 163 [167 f.]).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1991 - 1 BvR 1206/90
    Danach sind Verfassungsbeschwerden vor Erschöpfung des Rechtsweges in der Hauptsache ausnahmsweise dann zulässig, wenn die Entscheidung von keiner weiteren Aufklärung abhängt und wenn diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 69, 233 [241]; 77, 381 [401 f.]).
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